In Varel gab´s ein Schloss

Blick von Südwesten (!756 - 1816)

Dort, wo in Varel heute nur noch eine Kirche steht, stand früher ein Schloss.

Das ehemalige Schloss Varel spielt in unserer Familie eine besondere Rolle. Nicht nur, dass ein Familienmitglied hier als Knecht für Ordnung sorgte, ebenfalls hat ein weiter entfernteres Familienmitglied in die Linie der „von Bentincks“ eingeheiratet.

Varel ist früher mehrfach von Bränden heimgesucht worden, die das gesamte Ortsbild entscheidend mitgestaltet haben. Die beiden letzten großen Brände von 1751 und 1817 haben auch wesentliche Teile des Schlosses betroffen. Die Versuche der gräflichen Herrschaft, die entstandenen Schäden zu reparieren und das Schloss bewohnbar zu halten, führten zu erheblichen Veränderungen der gesamten Anlage. Die Baukörper wurden vereinfacht große Teile der ursprünglichen und des reichen Renaissance-  und  Barockornamentstils wurden  entfernt,  oder  nicht  wieder hergestellt. Die Reparaturen nach dem Brande von 1751 wurden nur halbherzig ausgeführt worden sind, dass die Grafen von Varel sich in diesen Jahren häufig  auf  ihren   Besitztümern in- uciia.cnucULcii nunana auinieiten. hinzu kamen   wohl   auch   die   unsicheren Besitzverhältnisse, hohe Schulden und der Streit innerhalb der gräflichen Familie wegen dieser Schulden.

Ein Auszug aus: ,,Charl. Sophie, Countess Bentinck. Her Life and Times, 1715-1800" erzählt die damalige Situation aus er Sicht der Besitzer:

 „Varel ist ein altes und sehr großes Schloss, welches vormals den Grafen von Oldenburg gehörte, aber durch die Heirat der Tochter des letzten Grafen kam es mit beträchtlichem Landbesitz an diese Familie. Seine Lage ist recht hübsch und konnte noch sehr verschönert werden,  wenn ihm mehr Aufmerksamkeit zugewandt wurde, aber aus verschiedenen Gründen, besonders durch die schlechten Straßen und seine weite Entfernung von Holland, wird es immer mehr vernachlässigt Lind verkommt allmählich.

Es gibt dort einen herrlichen Wald mit entzückenden Fuß- und Reitwegen, aber er wird, ebenso wie das Schloss, wenig gepflegt, und ich sah viele schöne alte Eichen, welche vermoderten Lind verfielen, die aber, wenn sie rechtzeitig umgehauen worden wären, den benachbarten Blumen besser gedient und außerdem noch durch den Verkauf ihres Nutzholzes einen guten Profit eingebracht hatten. Kurz, es scheint mir, dass dieser Besitz durch eine verständige Bewirtschaftung ertragreicher   gestaltet werden konnte, aber einer der Übelstände, die zu den Bräuchen dieses Landes gehören, ist die große Zahl der Leute, welche ein wohlhabender Mann haben zu müssen glaubt, um seinen Besitz zu bewirtschaften. Jedermann weiß, dass viele Kopfe, viele Sinne haben, ganz abgesehen von dem verschiedenartigen egoistischen Interesse an der Sache. So sieht es hier in der sogenannten ,,Ratsstube" eines Mannes von Stand und Vermögen aus, dessen Urteil fast jede Einzelheit des Betriebes unterworfen ist.“

Innenhof            Blick von Osten

Marktplatz        Blick von Osten

Innenhof              Blick von Nordost


Der Schlossknecht Johann Hinrich Hurrelmann

Jonann Hinrich, bis dahin Totengräber auf dem Vareler Friedhof tritt am 24. April 1794 seinen Dienst als Schlossknecht im Vareler Schloss an. Vorausgegangen sind einige Differenzen zwischen ihm und der Kammer des Schlosses bezüglich seiner Arbeitsbedingungen. Am 19. April des hat man ihm gesagt, er solle neben seinen Diensten als Schlossknecht auch bei Haussuchungen und Arrestierungen des Vogtes Krömelbein behilflich sein. Daraufhin wird er am 1. Mai wieder bei der Kammer des Schlosses vorstellig und erklärt, dass er sich die Arbeit als Schlossknecht gefallen lassen wolle, aber die Auflage, dass er dem Vogt Krömelbein   bei   Haussuchungen und Arrestierungen behilflich seien solle, auf keinen Fall Bestandteil seiner Instriction werden solle. Der Beamte der Kammer versucht ihn mit den Argumenten zu beruhigen, dass Unterstutzungen des Vogtes Krömelbein nur in Ausnahmefällen notwendig würden, wenn es ,,einer hinlänglich sicheren Mannschaft"   gebrauche.  Er erklärte, dass er sich noch einmal mit seiner Mutter besprechen wolle, um dann Bescheid zu geben.

Am 5. Juni erscheint seine Mutter auf del Kammer und versucht die Sache zeitlich aufzuschieben, bis der Graf von Bentinck wieder da ist. Am 23. Juli erkennt Johann Hinrich  dann  einen  Entwurf  seine Instriction, die aus 13 Punkten besteht, an Sie hat folgenden Wortlaut:

Instriction für den neuen Schlossknecht Johann Hinrich Hurrelmann

1. Soll er sich eines nüchternen und mäßigen Lebens befleißigen, seiner Herrschaft Treu und den ihm Vorgesetzten gehorsam seyn.

2. Soll er zur Nacht um die anderen de Burgstube Wache halten und alle Stunde zu. Nachtzeit patrouillieren und auf den Schlossplätzen rufen, damit keine Einbruch und Diebstähle vorgehen mögen auch Acht haben, damit keine Unglücks-Fälle durch Feuer und nicht in und an den herrschaftlichen Gebäuden entstehen.

 

3. Die auf dem Schloße erforderlicht Feuerung an Torf und Holz hat er aus de Torfscheune und der Holzremise dahin zu schaffen und  an  dem  Orte wo es gebraucht wird, zu vertheilen.

 

4. Soll er überhaupt alles auf dem Schloße und im Stall vorkommende und sonsten zu herrschaftlichen Diensten ihm etwa aufgebende Verrichtungen getreulich wahrnehmen und ohne Widerrede verrichten, die Tage besonders. wenn er auf dem Schloße die Wache nicht hat, oder dorten seine Dienste nicht verlangt werden, sich im Stall nach Anweisung des Verwalters bey Wartung der Pferde beschäftigen.

 

5. Die Thore hat er, wenn er die Nachtwache hat, alle Abend nach Anweisung des Vogtes zu verschließen und morgens zu öffnen und zu iquilieren, daß  keine unbekannte, verdächtige Fremde, Landstreicher oder dergleichen sich auf dem Schloßplatze vielweniger auf dem Schloße aufhalten; wie auch in der Burgstube keine dergleichen zu dulden.

 

6.  Zu vorkommenden besonderen Fallen und falls Unordnungen entstehen sollten, hat er davon sogleich dem Vogt oder der Kammer Anzeige zu thun, und zu deren Abwehrung alle mögliche Hilfe zu leisten, sie bestehe worin sie wolle und in solchen besonderen   Fallen   der   Ordre   der Kammer Folge zu leisten.

 

7. Auf die beym herrschaftlichen House befindliche Pumpen und Nothtonne hat er mit Acht zu haben, da Erstere beständig gangbar und Letztere immer mit Wasser angefüllt stehen, und jeden Mangel daran sofort dem Vogt oder dem Zimmermeister Raablink anzuzeigen und Reparation zu befördern.

 

8. Die Transportierung der Meublen auf dem Schloße und wo sonsten seiner Hilfe von denen, die die Aufsicht auf dem Schloße haben, daselbsten verlangt wird, hat er sich willig finden zu lassen.

 

9. Mit Feuer und Licht in der Burgstube hat er rathsam, vorsichtig und ordentlich um zu gehen.

 

10. Wenn er die Nachtwache nicht hat schläft er regulair in der Stube über der Burgstube, doch muß er sich sein Bette selbst schaffen.

 

11. Es bleibt ihm frey als Todten Gräber die Gräber anzuweisen und wird solange von der Schlossarbeit dispensiert; doch muss er solches vorher dem Vogt anzeigen und darf er sonsten, ohne dessen Wissen, nicht vom Schloss sich entfernen, damit er erfordernden falls allemal sicher zu finden ist.

 

12. Bey diesem allen bleibt Ihm als der Kammer, vielmehr gnädigster Herrschaft eine halbjährige Kostkündigung reservieret.

 

13. Für diese seine Dienste werden ihm Siebentzig Reichstaler in Gold all jährlich und zwar Quartal Weise aus der Kammer ausbezahlet.

Varel 22. Juli 1794