Jade

1483 beginnt die planmäßige Besiedlung beiderseits der Jade. Die Vornamen und Familiennamen des Mannzahlregisters von 1581 weisen auf typische Namen hin, die auch in der alten Grafschaft Oldenburg zu finden sind. Friesische Namen fehlen. Manche Siedler tragen die Namen ihrer Herkunftsorte, z. B. Cloppenburg, Hurrelmann, Oldenburg, Ohmstede, Teklenburg, Wiefelstede. Das eigentlich herrenlose Land wurde vom Grafen, der sich als Eigentümer betrachtete, an zehntpflichtige Bauern verpachtet. Hofgrößen: volle Bau etwa 40 Jück, halbe Bau 20 Jück und viertel Bau 8-10 Jück.

 

1499 versuchte Graf Johann V. von Oldenburg seinen Machtbereich noch einmal auszuweiten. Er eroberte mit Hilfe von viertausend Landsknechten, der "schwarzen Garde", das Stadland und Butjadingen.

Auch zu Beginn des 16. Jh. war in Norddeutschland der Einfluss des Königs/Kaisers gering. Die einzelnen Fürsten bemühten sich ständig, ihre Machtbereiche zu erweitern, denn nur größere politische Einheiten konnten die veränderten Bedingungen der teuren technischen Kriegsführung mit Kanonen und viele tausend Mann starken Söldnerheeren verkraften. Die Ritter wurden überflüssig. Bauernrepubliken als auch Städte gerieten gegenüber der nackten Gewalt ins Hintertreffen. Der Stadt Bremen mit ihrer Abhängigkeit vom Strom konnte es nicht gleichgültig sein, wer die Weserufer beherrschte. Sie fühlte sich jedoch zu schwach, um eine größere machtpolitische Rolle im Wesergebiet zu spielen. So verlegte sie sich zur Wahrung ihrer existentiellen Interessen auf Diplomatie. Gesandte wurden überall hingeschickt, damit auch kleinste Differenzen mit norddeutschen Mächten aus dem Weg geschafft würden. Während der Bauernerhebung im Stadland und in Butjadingen fungierte die Stadt 1502 als Vermittler. Trotz ihrer Zurückhaltung musste sie zur Deckung laufender militärischer Kosten Kredite von Ratsherren, auswärtigen Klöstern und dem Erzstift aufnehmen. Die Beiträge zu kriegerischen Koalitionsunternehmen bestanden aus Schiffen und kleineren Truppenkontingenten aus Bürgern, Söldnern und auch aus Ratsherren unter Führung von adligen Rittern aus dem Erzstift. Obwohl außerhalb der Mauern keine Wehrpflicht bestand, zogen die vom Rat rekrutierten Bürger wohl nicht immer ganz freiwillig in den Krieg. Es konnte nicht verhindert werden, daß das Grafenhaus Oldenburg seinen Einfluß im Unterweserbereich wieder verstärkte.

1511 mußte Landwürden auf dem rechten Weserufer wieder an Oldenburg zurückgegeben werden, das ca. hundert Jahre zuvor,1408, als Pfand für Lösegeld nach der Gefangennahme des damaligen Grafen Christian an Bremen gefallen war. Nachdem 1514 der letzte Widerstand der Butjadinger Bauern gebrochen war, erhielt Johann V. von Oldenburg das Stadland zugesprochen, zwischen 1517 und 1523 brachte er auch noch Butjadingen an sich. Diese Konstellation sollte der Stadt Bremen in den nächsten Jahrhunderten noch zu schaffen machen. Als ein Koalitionsheer unter Beteiligung des Erzbischofs, der ein Anrecht auf dieses Gebiet angemeldet hatte, 1517 gegen die Wurster Bauern losschlug und sie am Wremer Tief besiegte, galt die Sympathie Bremens den Wurstern, jedoch aus politischem Kalkül heraus unterstützte es den Erzbischof. Endlich unterwarfen sich die Bauern aber dem Herzog von Sachsen-Lauenburg, und der Erzbischof musste die neue Rechtslage anerkennen sowie seinen Anspruch zurücknehmen. Die Oberhoheit des Erzbischofs als Stadtherr von Bremen bestand nur noch formal. Sein Einfluß auf das Geschehen in der Stadt war sehr gering. Das Erzstift hatte sich zu einer politischen Macht in sich verwandelt. Dennoch besaß Bremen keinen reichsständischen Status, sondern blieb landständisch an das Erzstift gebunden. Erzbischof Christoph war indessen ein ehrgeiziger Mann, der bei seiner Einführung am 10. Dezember 1511 dem Rat die Privilegien der Stadt zwar offiziell bestätigte, jedoch stets bestrebt war, seine Rechte wieder zu stärken. Verhandelt wurde mit ihm über Zölle, über Neuenkirchen, über Bederkesa oder den Pflugschatz im Erzstift. Immer bestand die Möglichkeit ernsthafter Auseinandersetzungen. 

Die absolute Autorität in Bremen besaßen die auf Lebenszeit gewählten und sich selbst ergänzenden Mitglieder der Wittheit und des amtierenden Rates. Sie verwalteten die Sachgebiete Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Verteidigung, Zunftkontrolle, Außenpolitik etc. Sie stammten aus begüterten, stark miteinander versippten Kaufmannsfamilien, waren Grundeigentümer oder Rentner. Nach 1500 stieg die Zahl der akademisch gebildeten Mitglieder, auch ließ sich der Rat von da ab von rechtsgelehrten Syndici und Sekretären unterstützen. Die Anpassung der Verfassungsstatuten erfolgte jetzt durch Verträge zwischen Rat und Gemeinde und durch Veröffentlichung "Kundiger Rullen", in die 1513 letzte Eintragungen vorgenommen, aber jährlich am Sonntag Lätare vom Rathaus aus verlesen wurden. Die Gemeinde setzte sich aus den vier Stadtvierteln (Kirchspielen) zusammen. Dort wurden Beratungsorgane gewählt, in denen die Elterleute der Kaufmannsgilde und die Zunftmeister eine maßgebliche Rolle spielten. Die Ahndung von Rechtsverstößen vollzog sich in für heutige Denkweise grausamer Form. Auf Zusammenrottung gegen den Rat bestand z. B. die Todesstrafe, meistens durch Köpfen oder Hängen. Die Fälschung von Münzen und Urkunden wurde mit Siedung bei lebendigem Leibe in einem Kupferkessel bestraft. Auf Zauberei stand der Scheiterhaufen, Kirchendiebe wurden gerädert. Daneben gab es Strafen durch Verstümmeln, Brandmarken mit dem Bremer Schlüssel, Zwicken mit glühenden Zangen, lebendig Begraben, Konfiszierung des Eigentums sowie Ausweisung aus der Stadt, oftmals mit der gesamten Familie. Natürlich gab es auch Geldstrafen für geringere Vergehen wie Schießen mit Feuerrohren, Verunreinigung der Straßen, Hilferufen ohne Grund, Einschlagen von Fenstern und Türen, Prügelei oder Hurerei.

Religionsangelegenheiten, zu denen auch Ehesachverhalte gehörten, wurden vom Kirchengericht unter Leitung des Propstes in den Kirchen Unser Lieben Frauen, St. Ansgarii und St. Martini verhandelt. Eine weitere Personenstandsgruppe in der Stadt waren die Geistlichen. Sie lebten überwiegend in der alten Dom-Immunität und verwalteten während der Abwesenheit des Erzbischofs die Angelegenheiten des Doms, des Erzstiftes und der Wilhadikirche. Die meistens begüterten Domherren entstammten der Oberschicht aus Bürgerfamilien oder dem Adel und hielten sich entsprechende Dienerschaft. Sie bildeten untereinander eine eigene Hierarchie. Neben den Vikaren und Altaristen, die im Dom die Messen lasen, wirkten solche Personen mit Dienerschaft und Priestern auch in den Stiften St. Ansgarii und St. Stephani sowie in diversen Pfarrkirchen und Kapellen. Daneben versahen Priester, Deutschordensritter und die Mönche der drei Bremer Kloster die Seelsorge in Gasthäusern und Spitälern. 1506 kam es im St.-Jürgen-Gasthaus wegen der Seelsorge zwischen den Kaplänen von St. Ansgarii und den Dominikanermönchen zu einem heftigen Streit. Neue Kriegstechniken bedingten auch veränderte Befestigungsanlagen. Der Wassergraben vor der Stadtmauer mit ihren zweiundzwanzig Türmen und sechs Toren wurde vertieft und verbreitert. Runde Erdbastionen und Zwingertürme wurden gebaut. Zwischen 1512 und 1514 entstand der Ostertorzwinger unter der Leitung des Baumeisters Jacob Bockes von Vollenhof. Zirka 20 Jahre später je einer beim Stephanitor (Im Volksmund der Bräutigam) und zwischen der Kleinen und Großen Weser (Im Volksmund die Braut). Entschieden wurden solche kostenintensiven Investitionen durch die Wittheit, der Rat stellte aus seinen Reihen zwei Mauerherren zur Aufsicht. Einwohner der Stadt und Lohnarbeiter leisteten die auszuführenden Arbeiten im Rahmen des Bürgerwerks. Ausschließlich Personen im Besitz des Bürgerrechts durften in der Stadt Grundeigentum erlangen, sich kaufmännisch betätigen oder einer Zunft angehören. Zunftvereinigungen mußten vom Rat anerkannt und bestätigt werden.

Bis 1433 soll es vierzehn anerkannte Zünfte gegeben haben, später kamen noch einige dazu. Nicht alle Berufsgruppen waren organisiert, aber es gab auch solche, die nicht offiziell anerkannt waren, wie z. B. die der Schiffer oder Spielleute. Die kaufmännischen Kramer und Gewandschneider gehörten nicht zur Kaufmannsgilde, sondern bildeten ein eigenes zunftähnliches Amt. Einige Gewandschneider und Zunftmeister konnten solch große Gewinne erzielen, daß ihr Reichtum sie in den Stand der Ratsfähigkeit versetzte. Aber nicht zu allen Zeiten stand der Rat den Zünften offen. Die Einwohnerschaft ergänzte sich durch Zuzug aus den Landgebieten. Leibeigene, die sich über ein Jahr und einen Tag ohne Rechtsverstoß in den Mauern aufgehalten hatten, erhielten ihre Freiheit und konnten sich das Bürgerrecht gegen eine bestimmte Summe erkaufen. Zusätzlich mußte ein Bürge gestellt sowie dem Rat Gehorsam geschworen werden. Bei kaufmännischer oder zunftmäßig handwerklicher Tätigkeit fielen weitere Kosten an. Frauen, die mehr als drei Jahre in einem Bürgerhaus gedient hatten, konnten das Bürgerrecht kostenlos erhalten. Nicht nur aus Armut, sondern weil sie die damit verbundenen Bürgerpflichten nicht auf sich nehmen wollten, werden viele Bewohner der Stadt keine Bürger geworden sein. Auf bremischem Gebiet vor den Toren war die Rechtsstellung unterschiedlich. Leibeigenschaft bestand nicht mehr. Neben freien Bauern ließen Grundherren ihren Besitz durch sogenannte Meier bewirtschaften, oder es existierten vereinzelt Lehnshöfe. Die Grundherren konnten sowohl Stadtbürger wie auch kirchliche Organisationen sein. Als "Pfahlbürger" siedelten vor dem Oster-, Herden- und Doventor Personengruppen, bestehend aus Kohlhökern, Handwerkern, Fuhrleuten, Fischern und Tagelöhnern ohne Bürgerrecht, die in das Wirtschaftsleben der Stadt fest einbezogen waren.

Mit den Schwankungen des Wirtschaftslebens wird es wenigstens zeitweise große Armut gegeben haben, wo mancher verhungerte oder erfror. Aus Quellen wissen wir von zahlreichen karitativen Einrichtungen wie das Heiliggeist-Hospital des Deutschordens, das St.-Jürgen-Hospital für Invaliden, das St.-Gertruden-Hospital für Fremde und Pilger, das Ilsabeen-Gasthaus für Arme und Kranke oder das St.-Remberti-Hospital vor dem Bischofstor für Aussätzige. Auch die Mönche des St.-Johannis-Klosters leisteten karitative Hilfe. In sogenannten "Gottesbuden" fanden Bedürftige freie Unterkunft. Die öffentliche Hygiene blieb unzulänglich. Abwässer wurden auf die Straße geführt, wo sie versickerten und ins Grundwasser gerieten oder durch Rinnen in die Balge und Weser gelangten. Eingesammelten Unrat verfrachtete man entweder ins Umland oder schüttete ihn in die Flüsse. Die verseuchten Brunnen förderten manche Epidemie. So erfahren wir für 1521 von einer Pest, die täglich bis zu siebzig Tote forderte. Ab 1511 ist ein Amtsarzt nachgewiesen, ansonsten leisteten die Barbiere die Arbeit von Chirurgen. Das kulturelle Leben in Bremen im späten Mittelalter zeigt kaum Höhepunkte. Über das Schulwesen ist kaum etwas bekannt. Die Dominikaner im Katharinenkloster unterhielten eine theologische Fakultät mit Vorlesungen und Disputationen. Große theologische Werke wurden indessen nicht hervorgebracht. Allein die Malerei, das Goldschmiedehandwerk und die Glockengießerei brachten einige bedeutende Werke hervor. Die meisten Häuser bestanden aus Fachwerk, die Oberschicht bewohnte allerdings Steinhäuser aus Backstein mit prächtigen Giebeln mit Glasfenstern. Die Innenausstattung bestand aus geschnitzten Truhen, Gerätschaften aus Bronze und Zinn, Kissen und Schmuck aus Gold und Silber. Höhepunkte waren familiäre und öffentliche Feste sowie Staatsbesuche. Wann erstes reformatorisches Gedankengut nach Bremen kam, ist kaum nachvollziehbar. Sicher ist, daß es bereits seit langem Unzufriedenheit über das Einsammeln von Ablaßgeldern für anstehende Türkenkriege gab, die nie stattfanden. Die Spender fühlten sich betrogen, weil in diesen Umbruchzeiten durchaus ein tiefes Bedürfnis für Religion und Ablaß bestand.

In dieses Spannungsverhältnis fiel 1517 die Reformationsbestrebung des Augustinermönches Martin Luther. Nachdem dessen Freund und Mitstreiter Heinrich van Zütphen am 9. November 1522 auf einer Durchreise erstmals mit großem Erfolg in einer Kapelle der St.-Ansgarii-Kirche gepredigt hatte und nicht nur unter der breiten Bevölkerung, sondern auch bei Angehörigen des Rates offene Ohren gefunden hatte, protestierte die Geistlichkeit, gegen die er gewettert hatte, beim Erzbischof in Verden, der unter Mithilfe seiner Verwandten aus Braunschweig sowie des dänischen Königs dem Rat der Stadt darauf mit Krieg drohte. Der Rat nahm die Sache ernst und verstärkte die Verteidigungsbastionen. Aus Furcht, in kriegerische Verwicklungen einbezogen zu werden, verließen die Mönche das östlich vor den Stadtmauern gelegene Paulskloster und zogen in das Wilhadi-Schlafhaus beim Dom ein. Das leere Klostergebäude soll danach von einfachen Männern, aber ganz sicherlich mit Wissen und Billigung des Rates, auf eigene Faust einfach abgebrochen worden sein. Gegen den massiven Widerstand der Dominikaner- und der Franziskanermönche verlangte man jetzt vom zuständigen Dompropst, er möge reformatorische Prediger zulassen, was dieser unter Berufung auf den Erzbischof ablehnte. Zögernd begann man dann ab 1524 doch neue Prediger in den Kirchspielen anzustellen. Zunächst den früheren Augustinermönch Jacob Probst aus Ypern an der Liebfrauenkirche. Dann folgte Johann Timann aus Amsterdam an St. Martini. Daneben predigten auch die alten katholischen Priester in den Kirchen. Als sich dann die Dominikanermönche im Katharinenkloster zu renitent gebärdeten und Tätlichkeiten seitens der Bürger drohten, wurden vier von ihnen aus der Stadt gewiesen. Der Erzbischof war in dieser Zeit wieder kriegführend im Lande Wursten beschäftigt, das er seiner Herrschaft unbedingt anzugliedern gedachte und das sich ihm endlich auch unterwerfen mußte. Aber der neue Besitz blieb unruhig, so daß er zu geschwächt blieb, um eine Einigung mit dem Rat in Bremen in seinem Sinne durchzusetzen. Bis 1526 hatte sich die Reformation in der Stadtgemeinde soweit durchgesetzt, daß keine katholischen Messen mehr gelesen wurden.

Van Zütphen blieb in den nächsten Jahren in Bremen bis zu seinem gewaltsamen Tode in Dithmarschen. Nachdem die letzten Schlachten in Wursten geschlagen waren, erschienen Ende 1525 zwei- bis dreitausend Landsknechte an der Grenze bei Lesum. Es erwies sich als unmöglich, sie vom Eindringen ins Blockland abzuhalten. Nach langen Verhandlungen mit dem Rat in Gröpelingen sowie Ausstattung mit Lebensmitteln zogen sie im Januar 1526 über die Weser in die Herrschaft Diepholz. Kurze Zeit später kamen sie zurück und drangen von Wartum her ins Vieland ein, wo sie fünf Wochen lang blieben. Der Rat war ihnen gegenüber ziemlich machtlos. In einer offenen Feldschlacht waren diese Horden nicht zu besiegen. Auch der Straßenraub blieb in dieser Zeit eine Plage. 1528 wurden die beiden Klöster St. Katharinen und St. Johannis geschlossen. Die Mönche konnten ihre Zellen als Wohnungen behalten. In den folgenden Jahren wurden die Friedhöfe der Klöster mit Häusern überbaut. Die Wilhadikirche benutzte man als Arsenal für Verteidigungsgeräte. Als im Dom weiter katholische Messen gelesen wurden, verbot der Rat allen Bremer Bürgern den Zutritt zu diesen Veranstaltungen. In den Räumen des Katharinenklosters entstand unter dem Rektor Johann Oldenburg mit vier weiteren Lehrern eine Schule, die u. a. Griechisch, Latein und Hebräisch lehrte. In den Jahren von 1530 bis 1532 kam es zu revolutionären Unruhen der städtischen Unterschichten, die sich an der Nutzung der Bürgerweide entzündeten, wohl aber stark von den Ideen der Reformation mit der Gleichberechtigung aller Menschen beeinflußt wurden. Zunächst entlud sich die Wut der Massen gegen den Komtur des Deutschritterordens, der samt seinen Knechten ermordet wurde. Mit der Drohung weiterer Gewalttaten wurde der Rat gezwungen, ein gewähltes Gremium von 104 Männern an der Regierung der Stadt zu beteiligen. Das Domkapitel wurde zur Flucht nach Verden veranlaßt, im Dom durfte nur noch evangelisch gepredigt werden. Als dann einige Ratsherren nach Bederkesa auswichen, zeigte sich bald die Unfähigkeit der politikunerfahrenen Radikalen. Der Schwung der Massen erlahmte, und endlich mußte sich ein verbliebenes Häuflein Revolutionäre den Bedingungen des zurückgekehrten Rates unterwerfen. Am 2. Dezember 1532 wurde der Sprecher der 104, Johann Dove, trotz Amnestie unter fadenscheinigen Gründen verurteilt und hingerichtet. Der Rat hatte die Zügel wieder fest in der Hand.

 

 

Der Stammhof Bollenhagen 12

Das Land an. der Jade hat sich im Laufe der Geschichte großen geografischen Veränderungen unterziehen müssen. Der Reisende, der heute durch dieses Land kommt, sollte wissen, dass die Landschaft, die sein Auge einfängt, starker vom Menschen geprägt worden ist, als vielleicht andere    deutsche    Gegenden.    Die gegenwärtige  verhältnismäßig geordnete Form der Küstenlinie sollte nicht darüber hinwegtauschen, dass sie das Ergebnis eines   mehr   als   fünfhundertjährigen Prozesses    von    Fortschritten    und Rückschlagen im Deichbau ist, von dem auch das Leben unserer Familie geprägt wurde und von dem noch die Rede sein wird.

Hinter dieser Küstenlinie dehnt sich ein breiter Gürtel fruchtbarsten Bodens, die Marsch.  Ausgezeichnet vor allem als Weideland, ist sie der Teil der Küstenregion, der die Menschen anzog, weil ihre gute Erträge   guten   Verdienst   verhießen. Bescheideneren Gewinn bot die Geest, das trockene Ackerland hinter der Marsch, wie zum Beispiel in Hurrel, das auch aus diesem Grund sicher ohne großes Heimweh von Jürgen und seiner Familie verlassen werden konnte.

Aber jeglicher Kultur feindlich ist das Moor, das man darum im Lauf der Zeit bis auf wenige Reste beseitigt hat. Unverändert bei allem blieb nur das Wetter, vor allem der Wind, der von Westen die tief hängenden Regenwolken des Atlantiks heran treibt. So kämpft man hier nicht nur gegen das Wasser an der Küste, sondern auch gegen das Regenwasser, dessen Abfluss die Natur in dem nur wenige Meter hohen Lande und gegen eine halbtatige Flut der   Nordsee   sehr   erschwert.   Die Entwässerung der Fluren war und ist eine lebenswichtige    Aufgabe,    zu    deren Bewältigung die Menschen vieles in der ursprünglichen   Landschaft   verändert haben.

Diese   geografischen   Voraussetzungen haben die Einwohner wie überall im Laufe der Jahrhunderte beeinflusst. Sie sind Bauern, im besten Sinne des Wortes und keine Städter. Zum bäuerlichen Denken gehört eine gewisse Hartnackigkeit im Bewahren alter Vorstellungen, ein gesundes

Misstrauen gegen überspitzte Neuerungen, eine prüfende Zurückhaltung vor fremden Personen und Erscheinungen und eine kaufmannische Begabung. Man ist nicht sprunghaft und auch nicht gesinnt, jeden Unbekannten gleich als Freund anzusehen, wie jedoch umgekehrt Deichbau und Entwässerung seit alters her den Sinn fur gegenseitigen Beistand und Zusammenhalt wachgehalten  haben.   Man  liebt  die überschaubaren Verhältnisse und fühlt sich heimisch zuerst im eigenen Haus, dann in der engeren Umgebung, als Bauer, Köter oder beim Deichbau. So prägt das Land den Menschen, wie er es seinerzeit geformt hat.

Der Jadebusen, in der Form wie wir ihn heute kennen, ist erst mit der grofien Sturmflut von  1511 entstanden.  Die sogenannte Antoniflut am 17. Januar 1511 konnte  nur  deshalb  diese  gewaltige Zerstörung anrichten, da die Jadedeiche nach der Flut von 1509 sehr nachlassig repariert worden sind und am 19. August 1510 abermals uberflutet wurden.

Der Chronist Conrad Muhle schreibt dazu folgendes:

,Auch von der Mitte des Octobers an eine strenge Kdlte einfiel, und dieselbe bis 1511 Januar 8 anhielt: so erhob sich am 16. und 17. Januar ein furchtbarer Sturm, welcher das dicke Eis ablöste, es heftig und schnell in großen Blocken an die Deiche warf, wodurch diese  bald gänzlich zerfetzt wurden, und das Land sich mit hohen schrecklich   brausenden   Fluten   und treibenden Eisklumpen bedeckte. An die Rettung der Habseligkeiten war bei diesem Tumulte nicht zu denken, indem sich urplotzlich eine große Anzahl der Häuser dahin stürzte, fast alles Vieh ertrank, an 800 Menschen in Butjadinger Lande, Schwey und Mooriem ihr Leben verloren und ganze Dorfschaften dahinschwanden. So wurde jetzt der noch librige Theil des Jadelandes ein Raub der Wellen."

 

Um 1512 ist Jürgen Hurrelmann dem verlockenden Angebot des Grafen Johann V. gefolgt. Sei es nun weil in Hurrel die Pest grassierte (nach Studienrat Adolf Hurrelmann, *6.5.1894) oder weil er nach dem damalig geltenden Erbrecht

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Mihi quidem Antiochum, quem audis, satis belle videris attendere. Hanc igitur quoque transfer in animum dirigentes.

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Tamen a proposito, inquam, aberramus. Non igitur potestis voluptate omnia dirigentes aut tueri aut retinere virtutem.