Handgreiflichkeiten zwischen                   oldenburg und bremen

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Im Delmenhorster Ratsprotokoll von 1676 steht eine Geschichte, die sich auch heute auf der Autobahn abspielen könnte.

Es ist Frühjahr 1676. Dirk Mule und sein Knecht Diedrich Keiser aus Oldenburg kommen mit ihrem Gespann von Bremen durch die Moorbeke und machen dort Rast, damit die Pferde trinken können.

Inzwischen kommt Waller Hurrelmann mit seinem Wagen vorbei. Knecht Dietrich versucht seinen Wagen beiseite zu fahren. Waller Hurrelmann versucht ungeduldig an dem Wagen des Knechts Keiser vorbeizufahren. Heute würde er dabei hupen und den Stinkefinger zeigen. Er kommt dem anderen Wagen so nah, dass sich beide Räder verhaken. Die Achse von Keisers Wagen bricht einige Speichen von Hurrelmanns Wagen. Nur mit Mühe kommen beide Wagen wieder auseinander. Dirk Mule sagte dann noch zu allem Überfluss zu Waller, dass er selbst Schuld hätte, und wenn er vorsichtig gewesen wäre, wären seine Speichen ja auch heil geblieben. Jetzt reichts Waller aber nun wirklich. Im schönsten mittelhochdeutsch wird weiter berichtet.:

 

Hurrelman fiel den Mulen auffen Leib undt schlägt ihn mitten Schrapenstell (Werkzeug zum kratzen und schaben) dicht um dieh Oren….“

 

Am 5. Juli 1676 treffen sie sich in Delmenhorst vor Gericht wieder. Waller Hurrelmann erscheint, lässt aber Mule gar nicht zu Wort kommen und redet auch auf den Richter ein. Dieser wiederum versucht ihn zur Ruhe zu bewegen, aber es hilft nicht. Er hätte ja wohl das Recht zu sprechen sagt Waller, genau wie der Kläger und als er nach erneuter Aufforderung wieder nicht Ruhe gibt verweist der Richter ihn des Raumes. Hurrelmann setzt sich auf sein Pferd reitet davon.

 

Originaltext des Protokolls:

Handgreiflichkeiten nach einer Kollision der Fuhrwerke und Tätlichkeiten bei der Gerichtssitzung

Anno 1676 den 5. Julius clagette Dierck Mule von Bremen, daß ehr mitt Diedrich Keiser von Oldenburgh, seinen Knecht, von Bremen kommen durgh dieh Becke über daß Mohr [=die Moorbeke]. Dah hatt ehr, der Knecht, in dieh Becke gehalten im rechten Wege undt seine Pferde drincken laßen. Ist Waller Hurrellmann mitt seinen Wagen ihm, dem Keiseres Knecht, so nahkomen, das der Knecht ist fordt gefahren seinen recht[en] Wegh. Ist deß Knechtes Äse [=Achse] in Hurelmanß Specken [=Speichen] gekomen, daß sieh dieh Wagen durgh Hülffe der Bremer seindt voneinander körnen. Diedrich Mule hatte gesagett, ehr, Hurrelmann, hette daß woll endern kanen, daß ehr wehre vorbey gefahren, so wehre seine Specken hell [=heil] gebliben. Hurrelman feldt [=fiel] den Mulen auffes Leib undt siegett [=schlägt] ihn mitten - —>Schrapenstell dicht umb dieh Oren, also daß der Undank Mulen sein Lohn wahr.

 

Beclageter erschin, konte undt wolte nicht solange Inhalten, biß Cleger seine Clagete getahn, gingh —>ergestlich bey mir sitzen undt gab mir ein Haufen lose Wortt. Ich heiße ihn schweigen, biß Cleger seine Clagett getahn hette. Jehmehr ich heiß in halten, jehmehr ehr pochte undt pralett, ehr hett sowoll Recht zu sprechen geleich wieh Kleger, undt ich soll ihm daß Sprechen nicht vorbitten. Dah weisede [=wies] ich ihn zur Stuben hinauß. Dornach setzt ehr sich zu Pferde, reitt hinderumb daß Fleken und schlegett gewaltediger Weise den Clegern zum andernmall bey Henschen Hause wieder ab, welghes Cleger in seiner Zurückkunpft wieder clagett hatt.

 

 

Der Beklagte erscheint trotz Vorladung nicht im Rathaus

 

Den 11. Juliues 1676 Vormidage begab sich der —> Costes mitt Jacob Mesemacher undt mir auffen Ratthauße. Waller Hurrelmann war selbigemall wieder zum andermall citerett bey 5 Bremer M[ark]. Straff, [ist] aber nicht erschinen.